Gebührenordnung
Aufnahmegebühr in den Verein (einmalig) | |
für jeden Pächter je Parzelle | 50 € |
für ein Mitglied ohne Pachtvertrag | 10 € |
bei späterem Abschluss eines Pachtvertrages ergänzend | 40 € |
Mitgliedsbeitrag (jährlich pro Parzelle) | |
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung | |
Bei Beginn der Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird zusätzlich zur Aufnahmegebühr kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Jahr erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Mitgliedsbeiträge. | |
Jahresbeitrag für Mitglieder ohne Garten | 15 € |
Pacht (jährlich) | |
entsprechend der gepachteten Parzellenfläche plus des Anteils an der Gemeinschaftsfläche | wie aktueller Pachtzins |
Umlage (Satzung § 7 (3)) | |
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung | bis zu 90 € |
Kosten für Elektroenergie und Wasser (jährlich) | |
Elektroenergie | |
anteilige Grundgebühr je Parzelle | |
Kosten nach Verbrauch je Parzelle | |
Differenzausgleich anteilig zum Verbrauch | |
Wasser | |
anteilige Hauptzählerkosten je Parzelle | |
Kosten nach Verbrauch je Parzelle | |
Differenzausgleich anteilig pro Parzelle | |
Anschlussgebühren (einmalig) | |
Bei Pächterwechsel für die Bereitstellung der Medien bis zur Parzelle | 100 € |
Gemeinschaftsleistungen (jährlich) | |
Arbeitsstunden pro Parzelle gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung | |
Entgelt für nicht erbrachte Arbeitsstunden | 20 €/Std. |
Verwaltungspauschale (fallweise) | 10 €/Monat |
Die Verwaltungspauschale ist bei Kündigung des Pachtvertrages durch den Pächter anteilig bis zur Wiedervergabe oder zur Räumung der Parzelle zu zahlen. | |
Säumniszuschläge/Ordnungsgeld | |
Säumniszuschläge gem. Satzung § 4 Absatz 3, Punkt 4 | |
Diese werden in Höhe von 10 % der nicht fristgemäß geleisteten Zahlung erhoben, mindestens jedoch 10 €. | |
Ordnungsgeld gem. Satzung § 6 Absatz 2. | |
Ordnungsgeld wird erhoben in Höhe von 10 € bis 50 €. Die Höhe legt der Vorstand fest. |
Letzte Aktualisierung : Mitgliederversammlung, 10. 04. 2024