Gebührenordnung



Aufnahmegebühr in den Verein (einmalig)
für jeden Pächter je Parzelle 50 €
für ein Mitglied ohne Pachtvertrag 10 €
bei späterem Abschluss eines Pachtvertrages ergänzend 40 €
   
Mitgliedsbeitrag (jährlich pro Parzelle)
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung zurzeit 60 €
Bei Beginn der Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird zusätzlich zur Aufnahmegebühr kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Jahr erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Mitgliedsbeiträge.  
   
Pacht (jährlich)
entsprechend der gepachteten Parzellenfläche plus des Anteils an der Gemeinschaftsfläche wie aktueller Pachtzins
   
Umlage (Satzung § 7 (3))  
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung bis zu 90 €
   
Kosten für Elektroenergie und Wasser (jährlich)
Elektroenergie
anteilige Grundgebühr je Parzelle  
Kosten nach Verbrauch je Parzelle  
Differenzausgleich anteilig zum Verbrauch  
   
Wasser
anteilige Hauptzählerkosten je Parzelle  
Kosten nach Verbrauch je Parzelle  
Differenzausgleich anteilig pro Parzelle  
   
Anschlussgebühren (einmalig)
Bei Pächterwechsel für die Bereitstellung der Medien bis zur Parzelle 100 €
   
Gemeinschaftsleistungen (jährlich)
Arbeitsstunden pro Parzelle gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung  
Entgelt für nicht erbrachte Arbeitsstunden 20 €/Std.
   
Verwaltungspauschale (fallweise) 10 €/Monat
Die Verwaltungspauschale ist bei Kündigung des Pachtvertrages durch den Pächter anteilig bis zur Wiedervergabe oder zur Räumung der Parzelle zu zahlen.  
   
Säumniszuschläge/Ordnungsgeld
Säumniszuschläge (Satzung § 4 (3), Punkt 4)  
Diese werden in Höhe von 10 % der nicht fristgemäß geleisteten Zahlung erhoben, mindestens jedoch 10 €.  
   
Ordnungsgeld (Satzung § 6 (2))  
Ordnungsgeld wird erhoben in Höhe von 10 € bis 50 €. Die Höhe legt der Vorstand fest.  

Diese Ordnung wurde von den Mitgliederversammlungen am beschlossen. Mit Beschluss der Mitgliederversammlungen vom zu Pkt. 7.2 und vom zu Pkt. 2 sowie neu gefasst.