Gebührenordnung



Aufnahmegebühr in den Verein (einmalig)
für jeden Pächter je Parzelle 55 €
für ein Mitglied ohne Pachtvertrag 15 €
bei späterem Abschluss eines Pachtvertrages ergänzend 40 €
Mitgliedsbeiträge (jährlich pro Parzelle)
Vereinsbeitrag (KGV am Geberbach e.V, gemäß Beschluss Mitgliederversammlung) 40 €
Verbandsbeitrag (Stadtverband Dresdner Gartenfreunde e.V.) 30 €
Bei Beginn der Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird zusätzlich zur Aufnahmegebühr kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Jahr erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Mitgliedsbeiträge.
Jahresbeitrag für Mitglieder ohne Garten  15 €
Pacht (jährlich)
entsprechend der gepachteten Parzellenfläche plus des Anteils an der Gemeinschaftsfläche wie aktueller Pachtzins
Umlage (Satzung § 7 (3))
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung bis zu 90 €
Kosten für Elektroenergie und Wasser (jährlich)
Elektroenergie
anteilige Grundgebühr je Parzelle
Kosten nach Verbrauch je Parzelle
Differenzausgleich anteilig zum Verbrauch
Wasser
anteilige Hauptzählerkosten je Parzelle
Kosten nach Verbrauch je Parzelle
Differenzausgleich anteilig pro Parzelle
Anschlussgebühren (einmalig)
Bei Pächterwechsel für die Bereitstellung der Medien bis zur Parzelle 100 €
Gemeinschaftsleistungen (jährlich)
Arbeitsstunden pro Parzelle gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
Entgelt für nicht erbrachte Arbeitsstunden 30 €/Std.
Verwaltungspauschale (fallweise) 10 €/Monat
Die Verwaltungspauschale ist bei Kündigung des Pachtvertrages durch den Pächter anteilig bis zur Wiedervergabe oder zur Räumung der Parzelle zu zahlen.
Säumniszuschläge/Ordnungsgeld
Säumniszuschläge gem. Satzung § 4 Absatz 3, Punkt 4
Diese werden in Höhe von 10 % der nicht fristgemäß geleisteten Zahlung erhoben, mindestens jedoch 10 €.
Ordnungsgeld gem. Satzung § 6 Absatz 2.
Ordnungsgeld wird erhoben in Höhe von 10 € bis 50 €. Die Höhe legt der Vorstand fest.

Mitgliederversammlung