Was ist zu tun, wenn ich meinen Kleingarten abgeben möchte ?
- Informiere den Vorstand, um alle weiteren erforderlichen Schritte abstimmen zu können!
- Kündige rechtzeitig deinen Pachtvertrag und deine Vereinsmitgliedschaft!
- Das Pachtjahr beginnt mit dem 1. Dezember und endet mit dem 30. November eines jeden Kalenderjahres. Die Kündigung durch den Pächter kann jeweils nur zum Ende des Pachtjahres erfolgen und muss dem Verpächter spätestens am dritten Werktag des Monats Juli des betreffenden Jahres schriftlich vorliegen
- Der Austritt aus dem Verein ist mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang in schriftlicher oder elektronischer Form am Sitz des Vereins.
- Denke an den Rückbau aller Nebengebäude (außer Gewächshäuser);
- Gewährleiste die erforderlichen Grenzabstände von Baulichkeiten wie Hochbeete, Komposter u.ä. (außer Steinkomposter);
- Rode Nadelgehölze, Koniferen (auch Hecken), kranke und abgestorbene Gehölze, sowie andere nicht zulässige Pflanzen; (siehe RKO)
