Gebührenordnung

image_print

Aufnahmegebühr in den Verein (einmalig)
für jeden Pächter je Parzelle50 €
für ein Mitglied ohne Pachtvertrag10 €
bei späterem Abschluss eines Pachtvertrages ergänzend40 €
  
Mitgliedsbeitrag (jährlich pro Parzelle)
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlungzurzeit 60 €
Bei Beginn der Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird zusätzlich zur Aufnahmegebühr kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Jahr erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Mitgliedsbeiträge. 
  
Pacht (jährlich)
entsprechend der gepachteten Parzellenfläche plus des Anteils an der Gemeinschaftsflächewie aktueller Pachtzins
  
Umlage (Satzung § 7 (3)) 
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlungbis zu 90 €
  
Kosten für Elektroenergie und Wasser (jährlich)
Elektroenergie
anteilige Grundgebühr je Parzelle 
Kosten nach Verbrauch je Parzelle 
Differenzausgleich anteilig zum Verbrauch 
  
Wasser
anteilige Hauptzählerkosten je Parzelle 
Kosten nach Verbrauch je Parzelle 
Differenzausgleich anteilig pro Parzelle 
  
Anschlussgebühren (einmalig)
Bei Pächterwechsel für die Bereitstellung der Medien bis zur Parzelle100 €
  
Gemeinschaftsleistungen (jährlich)
Arbeitsstunden pro Parzelle gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 
Entgelt für nicht erbrachte Arbeitsstunden20 €/Std.
  
Verwaltungspauschale (fallweise)10 €/Monat
Die Verwaltungspauschale ist bei Kündigung des Pachtvertrages durch den Pächter anteilig bis zur Wiedervergabe oder zur Räumung der Parzelle zu zahlen. 
  
Säumniszuschläge/Ordnungsgeld
Säumniszuschläge (Satzung § 4 (3), Punkt 4) 
Diese werden in Höhe von 10 % der nicht fristgemäß geleisteten Zahlung erhoben, mindestens jedoch 10 €. 
  
Ordnungsgeld (Satzung § 6 (2)) 
Ordnungsgeld wird erhoben in Höhe von 10 € bis 50 €. Die Höhe legt der Vorstand fest. 

Diese Ordnung wurde von den Mitgliederversammlungen am 23.03.2010 beschlossen. Mit Beschluss der Mitgliederversammlungen vom 24.03.2015 zu Pkt. 7.2 und vom 21.03.2017 zu Pkt. 2 sowie 5.2.3 neu gefasst.