Gebührenordnung

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Aufnahmegebühr in den Verein (einmalig)
für jeden Pächter je Parzelle55 €
für ein Mitglied ohne Pachtvertrag15 €
bei späterem Abschluss eines Pachtvertrages ergänzend40 €


Mitgliedsbeiträge (jährlich pro Parzelle)
Vereinsbeitrag (KGV am Geberbach e.V, gemäß Beschluss Mitgliederversammlung)40 €
Verbandsbeitrag (Stadtverband Dresdner Gartenfreunde e.V.)30 €
Bei Beginn der Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird zusätzlich zur Aufnahmegebühr kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Jahr erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Mitgliedsbeiträge.


Jahresbeitrag für Mitglieder ohne Garten 15 €


Pacht (jährlich)
entsprechend der gepachteten Parzellenfläche plus des Anteils an der Gemeinschaftsflächewie aktueller Pachtzins


Umlage (Satzung § 7 (3))
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlungbis zu 90 €


Kosten für Elektroenergie und Wasser (jährlich)
Elektroenergie
anteilige Grundgebühr je Parzelle
Kosten nach Verbrauch je Parzelle
Differenzausgleich anteilig zum Verbrauch


Wasser
anteilige Hauptzählerkosten je Parzelle
Kosten nach Verbrauch je Parzelle
Differenzausgleich anteilig pro Parzelle


Anschlussgebühren (einmalig)
Bei Pächterwechsel für die Bereitstellung der Medien bis zur Parzelle100 €


Gemeinschaftsleistungen (jährlich)
Arbeitsstunden pro Parzelle gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung
Entgelt für nicht erbrachte Arbeitsstunden30 €/Std.


Verwaltungspauschale (fallweise)10 €/Monat
Die Verwaltungspauschale ist bei Kündigung des Pachtvertrages durch den Pächter anteilig bis zur Wiedervergabe oder zur Räumung der Parzelle zu zahlen.


Säumniszuschläge/Ordnungsgeld
Säumniszuschläge gem. Satzung § 4 Absatz 3, Punkt 4
Diese werden in Höhe von 10 % der nicht fristgemäß geleisteten Zahlung erhoben, mindestens jedoch 10 €.


Ordnungsgeld gem. Satzung § 6 Absatz 2.
Ordnungsgeld wird erhoben in Höhe von 10 € bis 50 €. Die Höhe legt der Vorstand fest.

Mitgliederversammlung 05.04.2025